AG München: Unbefugte Gebrauchsüberlassung, Beendigung des Mietverhältnisses, Erlaubnis des Vermieters, Häusliches Arbeitszimmer, Untermietverhältnisse, Vertragswidriges Verhalten, Fortsetzung des Mietverhältnisses, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Unerhebliche Pflichtverletzung, Kostenentscheidung, Anderweitige Erledigung, Bestehendes Mietverhältnis, Hilfsweise ordentliche Kündigung, Nicht genehmigte Untervermietung, Untervermietung eines Zimmers, Erlaubnis zur Untervermietung, Abmahnungsschreiben, Elektronischer Rechtsverkehr, Räumungsklage, Räumungsansprüche
Endurteil vom 18.09.2025 – 419 C 23314/24